05.04.2013
BIM hat Europäisches Patent zum Kreislaufverfahren erfolgreich verteidigt
In der mündlichen Verhandlung vor der Einspruchsabteilung des Europäischen Patentamtes "wurde über eine Zurückweisung des
von der Firma MEWA gegen unser Haus geführten Einspruchs entschieden", erklärte Volkmar Kruspig, der von der BIM GmbH beauftragte Patentanwalt. In sehr erfreulicher Weise habe das Europäische Patentamt festgestellt, dass "das Kreislaufverfahren zum umweltverträglichen Reinigen von schadstoffbehafteten Textilien nicht nur neu ist, sondern auch eine erfinderische Tätigkeit vorl iegt", so der Patentanwalt weiter.