Neuigkeiten bei BIM

19.03.2013

BIM-Mitarbeiterinnen zum SEPA-Lastschriftverfahren geschult

Unternehmen sind in der Pflicht, bei der Abwicklung von Überweisungen und Lastschriften in Euro bestimmte technische Anforderungen einzuhalten:
Unternehmen müssen bis zum 1. Februar 2014 die nach der SEPA-Verordnung erforderlichen technischen Umstellungen vornehmen (z.B. Verwendung der IBAN und des ISO 20022 XML Formats bei elektronischer Einlieferung). Dadurch wird eine durchgängige vollautomatisierte Verarbeitung des Zahlungsprozesses ermöglicht, bei dem keine erneute Dateneingabe oder manuelle Eingriffe notwendig sind.


Nach dem 1. Februar 2014 ist die IBAN (International Bank Account Number, internationale Bankkontonummer) der Identifikator für Zahlungskonten für inländische und grenzüberschreitende Überweisungen und Lastschriften in Euro im Euro-Raum und ersetzt somit die nationale Kontokennung (BBAN, in Deutschland die althergebrachte Kontonummer und Bankleitzahl).

Nach dem 1. Februar 2014 ist das XML-Nachrichtenformat des ISO 20022 Standards für einzelne veranlasste oder erhaltene Überweisungen und Lastschriften in Euro zu verwenden, wenn diese gebündelt übermittelt werden. Die Mitgliedstaaten können Unternehmen von der verpflichtenden Nutzung des Nachrichtenformats bis zum 1. Februar 2016 freistellen. In Deutschland wird von dieser Möglichkeit kein Gebrauch gemacht. Durch die Einführung des XML-Standards wird SEPA die heutige Vielfalt an nationalen Zahlungsverkehrsformaten eliminieren. Unternehmen, die in mehreren Ländern tätig sind, können dadurch ihren Aufwand für Formatpflege und Systemverwaltung deutlich reduzieren.

Bestimmte Datenelemente sind obligatorisch in der gesamten Zahlungskette (z.B. Zahler – Zahlungsdienstleister, Zahlungsdienstleister des Zahlers – Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers, Zahlungsempfänger – Zahlungsdienstleister).

Nach dem 1. Februar 2014 für Inlandszahlungen und nach dem 1. Februar 2016 für grenzüberschreitende Zahlungen sind Zahlungsdienstnutzer nicht verpflichtet, den BIC des Zahlungsdienstleisters eines Zahlers oder des Zahlungsdienstleisters eines Zahlungsempfängers anzugeben.

 

Angela Otto von der Wartburg-Sparkasse während der Schulung in der BIM GmbH.

Diana Hoßfeld und Christine Bode (rechts) wurden im neuen, europaweit einheitlichen Lastschriftverfahren SEPA unterwiesen.